01 / UNTERNEHMEN

Deine Angaben

Die Berechnung aktualisiert sich sofort.

02 / BETREUUNGSGRUPPE

Welche Gruppe gilt?

Manuell änderbar

04 / ZUSÄTZLICH ERFORDERLICH

Betriebsspezifische
Betreuung

Neben der Grundbetreuung ist zu prüfen, welcher betriebsspezifische Betreuungsbedarf besteht. Er ergibt sich aus konkreten Gefährdungen, Tätigkeiten, Veränderungen und besonderen betrieblichen Anforderungen.

Was trifft auf deinen Betrieb zu?

NOCH KEINE ANGABEWähle zutreffende Merkmale aus.

Eine Stundenanzahl wird bewusst nicht pauschal berechnet.

ARBEITSSICHERHEIT MIT KLAREM PLAN

Wie gut ist dein Arbeitsschutz
aktuell organisiert?

Im kostenlosen 15-minütigen Erstgespräch klären wir den aktuellen Stand, den konkreten Anlass und die nächsten sinnvollen Schritte – von der DGUV-Vorschrift-2-Betreuung bis zur Gefährdungsbeurteilung.

FACHLICHE EINORDNUNG

Rechnerisch klar.
Betrieblich individuell.

Die Regelbetreuung nach Anlage 2 besteht aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Erst beide Komponenten zusammen bilden die Gesamtbetreuung.

Der Faktor folgt aus der Betriebsart und ihrer Zuordnung über den WZ-Schlüssel. Maßgeblich ist die vom zuständigen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzte Fassung der DGUV Vorschrift 2.

Kleinere Betriebe können – abhängig von den Voraussetzungen und der trägerspezifischen Fassung – andere Betreuungsformen nutzen. Deshalb ersetzt das Ergebnis keine Einzelfallprüfung.