01 / UNTERNEHMEN
Deine Angaben
Die Berechnung aktualisiert sich sofort.
02 / BETREUUNGSGRUPPE
Welche Gruppe gilt?
04 / ZUSÄTZLICH ERFORDERLICH
Betriebsspezifische
Betreuung
Neben der Grundbetreuung ist zu prüfen, welcher betriebsspezifische Betreuungsbedarf besteht. Er ergibt sich aus konkreten Gefährdungen, Tätigkeiten, Veränderungen und besonderen betrieblichen Anforderungen.
Was trifft auf deinen Betrieb zu?
Eine Stundenanzahl wird bewusst nicht pauschal berechnet.
VORLÄUFIGE ERMITTLUNG
75 Stunden Grundbetreuung pro Jahr
Die Grundbetreuung ist nur ein Bestandteil. Zusätzlich ist der betriebsspezifische Betreuungsbedarf zu ermitteln.
Was bedeutet das für dein Unternehmen?
Auf Basis deiner Angaben ergeben sich etwa 45 Stunden sicherheitstechnische Grundbetreuung pro Jahr. Im Erstgespräch klären wir, ob die Gruppenzuordnung passt und welcher zusätzliche Bedarf besteht.
Bedarf jetzt gemeinsam klären 15 Minuten · kostenlos · unverbindlichWie gut ist dein Arbeitsschutz
aktuell organisiert?
Im kostenlosen 15-minütigen Erstgespräch klären wir den aktuellen Stand, den konkreten Anlass und die nächsten sinnvollen Schritte – von der DGUV-Vorschrift-2-Betreuung bis zur Gefährdungsbeurteilung.
FACHLICHE EINORDNUNG
Rechnerisch klar.
Betrieblich individuell.
Die Regelbetreuung nach Anlage 2 besteht aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Erst beide Komponenten zusammen bilden die Gesamtbetreuung.
Der Faktor folgt aus der Betriebsart und ihrer Zuordnung über den WZ-Schlüssel. Maßgeblich ist die vom zuständigen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzte Fassung der DGUV Vorschrift 2.
Kleinere Betriebe können – abhängig von den Voraussetzungen und der trägerspezifischen Fassung – andere Betreuungsformen nutzen. Deshalb ersetzt das Ergebnis keine Einzelfallprüfung.